Gesetzliche Vorgaben bei Heizungsanlagen

Diese Vorschriften sollten Sie kennen

Das neue Förderprogamm der BAFA – Für welche Anlagen gibt es Zuschüsse?

  • Solarthermie-Anlagen bis zu 35 %
  • Biomasse-Anlagen bis zu 20 %
  • Wärmepumpen-Anlagen bis zu 40 %
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung bis zu 20 %
  • Fußbodenheizung oder Heizkörper bis zu 40 %
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B und Heizlastberechnung durch einen Gebäudeenergieberater bis zu 50 %

    Voraussetzung für alle Maßnahmen ist ein hydraulischer Abgleich der Variante B. Dieser kann von einem Fachplaner bzw. einem Gebäude-Energie-Berater durchgeführt werden, der damit eine Heizlast bzw. ein Energiepass erstellen kann.

Für welche Kessel gilt die Austauschpflicht

Nach dem Gebäude-Energiegesetz (GEG) dürfen Gas- und Ölheizungen, die vor dem 01.01.1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betrieben werden.
Für Gas- und Ölheizungen, die ab dem 01.01.1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, gilt die Austauschpflicht nach 30 Betriebsjahren.
Diese Regelungen greifen bei Standardkessel und Konstanttemperaturkessel.

Werden sich die Vorschriften in Zukunft noch weiter ändern?

Das im Klimapaket bspw. geplante Verbot von Ölheizungen wird in den kommenden Jahren weitere Gesetzesänderungen und Vorschriften nach sich ziehen. Die CO2-Steuer gilt bereits und wird bis 2025 stufenweise erhöht. Das sogenannte Verbot von Ölheizung soll 2026 in Kraft treten.

Ab 1. Oktober 2022 ist die Heizungs-Wartung Pflicht und muss jährlich von einem Handwerksbetrieb durchgeführt werden. Ineffiziente Heizungspumpen sollen generell verschwinden.

Welche Heizungen dürfen nach 2024 noch eingebaut werden?

Das Gesetz erlaubt dann nur noch bestimmte, klimafreundliche Gas- und Öl-Heizungen in Kombination mit einem Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien, einem sogenannten Hybridsystem. 65 % des Energieverbrauches müssen mit regenerativen Energien abgedeckt werden – bspw. mit einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe / Biomasse-Anlage. Bereits vorhandene Bestandsanlagen (Solar oder PV) werden bei einem Heizungstausch angerechnet.

Wir helfen!

Neue gesetzliche Vorgaben, das passende Modell, Austauschprämien, Fördergelder . . . Wer mit dem Gedanken spielt seine Heizungsanlage auszutauschen stellt fest, wie komplex das Thema geworden ist.

Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung? Wir unterstützen Sie gerne!